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VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 78-IV-98 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98
Koppelung der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gemeinde mit der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 78-IV-98
Diese Defizite bei der Nachvollziehbarkeit reichen aber nicht ansatzweise aus, um auf eine offensichtlich unhaltbare Entscheidung schließen zu können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14.05.1998 - Vf. 32-IV-97 - BVerfG NJW 1999, 208 [209]). - VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 78-IV-98
Diese Defizite bei der Nachvollziehbarkeit reichen aber nicht ansatzweise aus, um auf eine offensichtlich unhaltbare Entscheidung schließen zu können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14.05.1998 - Vf. 32-IV-97 - BVerfG NJW 1999, 208 [209]).
- VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 19-IV-03 denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist, es sich also um eine offensichtlich unhaltbare Entscheidung handelt (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 1999 - Vf. 78-IV-98; Beschluss vom 22. November 2001 - Vf. 45-IV-01).
- VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 65-IV-02 Die Grenze zur Willkür ist erst dann überschritten, wenn die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist, es sich also um eine offensichtlich unhaltbare Entscheidung handelt (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 1999 - Vf. 78-IV-98; Beschluss vom 22. November 2001 - Vf. 45-IV-01).